Zunftmitglied werden

Jedes Mitglied der Schelmenzunft Staufen durchläuft den gleichen Werdegang vom Zunftanwärter bis zum Zunftrat. Um Zunftmitglied zu werden, muss der Aufnahmeantrag rechtzeitig bis spätestens 15.Oktober eines jeden Jahres beim hochachtbaren Oberzunftmeister persönlich abgegeben werden.

Werdegang des Zunftmitglieds herunterladen
Aufnahmeantrag herunterladen

Der Werdegang eines Zunftmitglieds:

Der Aufnahmewillige stellt einen schriftlichen Aufnahmeantrag
an den Oberzunftmeister.

Der Aufnahmeantrag wird vom Zunftrat geprüft.
Wird der Aufnahmeantrag zusagend entschieden, erfolgt die Aufnahme als „Zunftanwärter“ für ein Jahr, zum 11.11. des laufenden Jahres.

Dieses Anwärterjahr kann erforderlichenfalls durch den Zunftrat verlängert werden.
Die Zeit der Anwartschaft kann erlassen werden,
sofern der Aufnahmewillige zuvor schon für die Zunft z.B. als „Zunfthelfer“ tätig war.

Der „Zunftanwärter“ trägt weder das Zunftabzeichen noch die Zunftmütze
und ist nicht stimmberechtigt.

Nach Bewährung und Beschluß des Zunftrates wird der „Zunftanwärter“ beim nächst folgenden 11.11. als „Zunftlehrling“ in die Zunft feierlich aufgenommen. Die Lehrlingszeit dauert 3 Jahre.

Der „Zunftlehrling“ erhält bei seiner Aufnahme das „silberne Zunftabzeichen“
und die Berechtigung zum Tragen der Zunftmütze und wird damit stimmberechtigt.

Nach Ablauf von 3 Jahren Lehrlingszeit erhält der „Zunftlehrling“ eine Gesellenaufgabe
zum 11.11. des laufenden Jahres. Bei Bewährung kann der bisherige „Zunftlehrling“
durch Beschluß des Zunftrates zum „Zunftgesellen“ ernannt werden.

Der „Zunftgeselle“ erhält das „goldene Zunftabzeichen“.
Bei besonderer Bewährung kann der „Zunftgeselle“ den „Zunftorden in Silber“ bekommen.

Der „Zunftgeselle“ muß der Zunft mindestens 6 Jahre
ununterbrochen aktiv und gewissenhaft dienen
und erreicht damit eine Mindestzugehörigkeit zur Zunft von 10 Jahren.

Nach Ablauf von 10 Jahren aktiver Tätigkeit wird der Zunftgeselle
bei Bewährung zum „Zunftmeister“ ernannt.
Vor der Ernennung zum „Zunftmeister“ erhält der bisherige „Zunftgeselle eine „Meister Aufgabe“
Die Freisprechung des „Zunftgesellen“ und Ernennung zum „Zunftmeister“ erfolgt auf Beschluß des Zunftrates in feierlicher Form am 11.11. des laufenden Jahres.

Der „Zunftmeister“ erhält die „silberne Meisterkette“ sowie den „Zunftorden in Gold“.

Wird durch Ausscheiden eines „Zunftrates“, der auf Dauer gewählt war, eine Zunftratstelle frei, so wird der dienstälteste Zunftmeister zum „Zunftrat“ auf Dauer ernannt. Bei mehreren Bewerbern entscheidet die Dauer der Zugehörigkeit zur Zunft. Sind auch hier mehrere Bewerber, so entscheidet das Lebensalter, wobei der Ältere den Vorzug erhält.

Die „Zunfträte“ tragen die „goldene Ratskette“
sowie die weiteren verliehenen Abzeichen, Orden und Ehrenzeichen.

Bei 50 jähriger Zugehörigkeit zur Traditionszunft
wird das Zunftmitglied zum „Ehren-Zunftrat“ auf Lebenszeit ernannt.

Die Ernennnung kann schon nach 40 jähriger Zugehörigkeit erfolgen,
sofern der Zunftrat das 70.Lebensjahr vollendet hat.